UVV – Prüfung nach gültiger DGUV, ASR und Wartung
Gerne prüfen und warten wir jährlich Ihre Tor- und Krananlagen nach gültiger ASR. Diese ist gesetzlich festgelegt (SGB V II §209 Abs. 1 Nr. 1)
Gerne prüfen und warten wir jährlich Ihre Tor- und Krananlagen nach gültiger ASR. Diese ist gesetzlich festgelegt (SGB V II §209 Abs. 1 Nr. 1)
Neben der UVV – Prüfung übernehmen wir für Sie auch gerne die elektrische Prüfung Ihrer Tor- und Krananlagen.
Ihre Tor- oder Krananlage funktioniert nicht einwandfrei, macht Probleme, komische Geräusche oder funktioniert gar nicht mehr? Rufen Sie uns an! Wir garantieren schnelle Hilfe!
Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt – nicht das Produkt.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Anlagen prüfungspflichtig sind? Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen behilflich.